Einige häufig gestellte Fragen zu meinen Leistungen und zum Beruf des Übersetzers habe ich hier für Sie zusammengestellt und beantwortet. Weitere Fragen beantworte ich gerne!
Da die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ rechtlich nicht geschützt ist, kann im Prinzip jeder seine Dienste als Übersetzer anbieten – auch fachfremde und eventuell nicht ausreichend qualifizierte Personen! Kriterien für einen qualifizierten Übersetzer sind beispielsweise ein Hochschulabschluss (Diplom, B. A., M. A.) oder eine staatliche Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher, die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) oder eine langjährige Berufserfahrung als Übersetzer. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur Übersetzer anfertigen, die vom Landgericht ihres Wohnsitzes öffentlich bestellt, beeidigt oder vereidigt wurden. Die offizielle Bezeichnung variiert je nach Bundesland.
Nein. Was Sie suchen, ist kein Übersetzer, sondern ein Dolmetscher. Übersetzer übertragen schriftliche Texte in eine andere Sprache, Dolmetscher arbeiten mündlich. Die Ausbildung beider Berufe unterscheidet sich wesentlich. Ich arbeite als Übersetzerin und biete keine Dolmetschleistungen an. Bei Bedarf empfehle ich Ihnen jedoch gerne Kollegen und Kolleginnen aus meinem Netzwerk.
In den meisten Fällen nicht. Ich arbeite nach dem Muttersprachenprinzip, d. h. ich übersetze aus dem Englischen und Französischen in meine Muttersprache Deutsch. Für andere Sprachkombinationen arbeite ich mit kompetenten Kollegen und Kolleginnen.
Nein. Übersetzer spezialisieren sich meist auf einige wenige Fachgebiete. Ich übersetze überwiegend in den Fachgebieten IT, Technik, Medien und Marketing, da ich hier über das nötige Hintergrundwissen verfüge. Im Bereich Recht übersetze ich nur einfache Urkunden und Zeugnisse, nicht jedoch komplexe juristische Texte wie Verträge, Gutachten oder Gerichtsurteile. Für solche Texte kann ich Ihnen bei Bedarf Kollegen oder Kolleginnen empfehlen, die auf das Fachgebiet Recht spezialisiert sind.
Übersetzung, Lektorat und Korrektorat sind Dienstleistungen, die auf den jeweiligen Text individuell zugeschnitten werden. Daher muss ich mir zunächst einen Eindruck vom Bearbeitungsaufwand und dem Schwierigkeitsgrad des Textes machen, bevor ich Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten kann. Um den Übersetzungs- bzw. Korrekturaufwand realistisch einschätzen zu können, benötige ich idealerweise den zu bearbeitenden Text oder aber einen repräsentativen Textauszug sowie den Textumfang in Wörtern oder Zeilen.
In der Regel erstelle ich auf Ihre Anfrage hin ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie sich entscheiden, dieses Angebot anzunehmen, beginne ich mit der Bearbeitung der Texte. Wenn Ihnen Referenzmaterialien oder Hintergrundinformationen vorliegen, übermitteln Sie mir diese bitte vor Auftragsbeginn. Im Laufe des Projekts werde ich mich ggf. bei Ihnen melden, um Rückfragen zu klären. Abschließend prüfe ich alle Texte nochmals, bevor ich Ihnen die bearbeiteten Texte zusende. Änderungswünsche werde ich selbstverständlich gerne berücksichtigen. Nach Ihrer Freigabe der Übersetzung erhalten Sie meine Rechnung.
Natürlich. Grafiken bearbeite ich – je nachdem, ob es sich um eine Pixel- oder Vektorgrafik handelt – mit den Adobe®-Programmen InDesign® und Photoshop®. Dazu benötige ich von Ihnen lediglich die Originaldatei, beispielsweise im Format JPG, PSD oder EPS.
Bereits vorhandene Übersetzungen, Glossare, Terminologie-Datenbanken oder Translation Memories helfen mir dabei, Ihre Aufträge konsistent und passend zu Ihren bisherigen Unternehmenstexten zu bearbeiten. Auch Referenztexte, Style Guides oder Vorversionen der aktuellen Texte erhöhen die Qualität der Übersetzung. Wenn Ihnen solche Referenzmaterialien zur Verfügung stehen, lassen Sie mir diese bitte vor Auftragsbeginn zukommen.
Um auch projektübergreifend konsistente Formulierungen zu gewährleisten, erstelle ich parallel zu jedem Auftrag projekt- und kundenspezifische Glossare und Translation Memories. Diese kommen in Folgeprojekten für denselben Kunden zum Einsatz und werden kontinuierlich gepflegt und durch Kundenfeedback aktualisiert. Durch Ihr Feedback kann ich beispielsweise auch sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen an einer Übersetzung beim nächsten Auftrag berücksichtigt werden.
In der Regel reicht eine Kopie des Dokuments aus, da ich nicht das Dokument an sich beglaubige, sondern die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung bescheinige. Entscheidend ist allerdings, dass mir das Dokument vollständig vorliegt und einwandfrei lesbar ist. Auf der beglaubigten Übersetzung wird vermerkt, ob das Dokument als Original oder Kopie vorlag.
Durch die Beglaubigungsformel, meinen Stempel und meine Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung. Daher kann ich das übersetzte Dokument nicht per E-Mail, sondern nur per Post versenden. Oder Sie holen die beglaubigte Übersetzung persönlich bei mir ab – bitte jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache! Bei dieser Gelegenheit können Sie mir auch das Originaldokument zum Abgleich vorlegen.
Nein, leider nicht. Ich darf nur Übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen in den Sprachen Deutsch und Englisch beglaubigen. Für beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente wenden Sie sich bitte an die entsprechende Behörde.
Das stimmt. Die Korrekturfunktion von Microsoft® Word ist sehr nützlich und kommt auch bei meiner Arbeit oft zum Einsatz. Allerdings ist diese Funktion eben nur ein Programm und verfügt weder über Sprachgefühl noch Stilempfinden. Grobe Rechtschreibfehler werden meist ohne Probleme gefunden – bei sinn- und kontextbezogenen Fehlern beispielsweise wird es eng. Hier komme ich ins Spiel und nehme Ihre Texte genau unter die Lupe.
Maschinelle Übersetzungslösungen haben sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt, können aber weder in zufriedenstellendem Maße stilistische Feinheiten erkennen, die Textfunktion und die Zielgruppe berücksichtigen noch eine kontextabhängige Wortwahl treffen. Sie ersetzen daher keinesfalls einen qualifizierten Übersetzer!